| Fahrkarte und Berechtigungskarte | |
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Sollten Sie nur gelegentlich fahren, so besorgen Sie sich am besten 10er-Karten direkt beim Busfahrer (Vorsicht: nur bis zu 3 Monate gültig)
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Fahren Sie täglich, so brauchen Sie eine Berechtigungskarte, um dann direkt beim Busfahrer (ermäßigte) Schülerwochen- und -Monatskarten kaufen zu können. Auf der Karte benötigen Sie ZUERST einen Stempel der Schule (oder Ausbildungsstätte) und DANN einen Stempel der RBO/VLD-Geschäftsstelle. Erhältlich ist sie in der Geschäftsstelle der VLD, servicehalber auch bei den meisten weiterführenden Schulen, im Landratsamt, bei einigen Busfahrern und neu: hier als Download - so sparen Sie sich den doppelten Weg zur RBO. =>
Download Karte RBO/VLD-Geschäftsstelle |
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Erstattungsanspruch |
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| Sie
erhalten Ihre Kosten minus Abzug einer sog. Eigenbeteiligung von derzeit 395 €
vom Landratsamt zurück.
Schülerbeförderung |
Achtung: -
Einreichfrist endet 31.10. für Kosten des vorhergehenden Schuljahres. |
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Kostenübernahme in Sonderfällen |
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Dies ist grundsätzlich mit dem zuständigen Landratsamt abzuklären. Sonderfälle
sind
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| Stand: 25.05.2010 | |