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Fahrkarte und Berechtigungskarte

Sollten Sie nur gelegentlich fahren, so besorgen Sie sich am besten 10er-Karten direkt beim Busfahrer (Vorsicht: nur bis zu 3 Monate gültig)

 

Fahren Sie täglich, so brauchen Sie eine Berechtigungskarte, um dann direkt beim Busfahrer (ermäßigte) Schülerwochen- und -Monatskarten kaufen zu können.

Auf der Karte benötigen Sie ZUERST einen Stempel der Schule (oder Ausbildungsstätte) und DANN einen Stempel der RBO/VLD-Geschäftsstelle. Erhältlich ist sie in der Geschäftsstelle der VLD, servicehalber auch bei den meisten weiterführenden Schulen, im Landratsamt, bei einigen Busfahrern und neu: hier als Download - so sparen Sie sich den doppelten Weg zur RBO.

=> Download Karte
=> Erklärung/Infoschreiben Schulen

RBO/VLD-Geschäftsstelle
Stadtfeldstr. 8
(gegenüber Hauptbahnhof)
94469 Deggendorf

Tel.: 0991 371983


Erstattungsanspruch
Sie erhalten Ihre Kosten minus Abzug einer sog. Eigenbeteiligung von derzeit 395 € vom Landratsamt zurück.

Schülerbeförderung
Frau Bachmeier
Tel.: 0991 3100-247

Achtung:

- Einreichfrist endet 31.10. für Kosten des vorhergehenden Schuljahres.
- Fehlende Belege werden nicht berücksichtigt.
- es sind die günstigsten Fahrkarten zu wählen!

Formulare sind bei der Schule oder im Landratsamt erhältlich, kleben Sie die Karten ein und reichen Sie den Bogen zusammen mit einer Schulbestätigung im Landratsamt ein.

Kostenübernahme in Sonderfällen

Dies ist grundsätzlich mit dem zuständigen Landratsamt abzuklären.

Sonderfälle sind
    1)      
Schwerbehinderte
    2)      
Arbeitslosengeld 2 - Empfänger/12. Soz.Gesetzbuch
    3)       3 oder mehr Kinder, für welche die Eltern Kindergeld erhalten

 

Stand: 25.05.2010