| Link: Allgemeine Infos zur Verkehrsgemeinschaft (Anzahl Linien etc) |
| Häufige Fragen: |
| Wieso gibt es nicht für jedes Kind einen Sitzplatz? |
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An dieser Stelle möchten
wir Herrn Minister Zeil zitieren (Antwortschreiben an MdL Neumeyer vom
04.04.09), der diesbezüglich Stellung bezog: „Teilweise wird eine
gesetzliche Sitzplatzgarantie im Rahmen der Schülerbeförderung gefordert.
Die damit einhergehende Abschaffung von Stehplätzen ist im ÖPNV
organisatorisch und kostentechnisch kaum durchführbar. Wegen des stark
wechselnden Fahrgastaufkommens müssten von den Unternehmern für die kurzen
Spitzenzeiten ständig große Fahrzeug-Reservekapazitäten vorgehalten werden,
was letztlich zu einer erheblichen Verteuerung der Fahrpreise im ÖPNV führen
würde.“ |
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Die Busse sind zu voll. Wer kontrolliert die Auslastung? |
Regelmäßige Kontrollen der Linienbusse werden
von mehreren Stellen durchgeführt – durch die Polizei, das Landratsamt und
Mitarbeitern der Verkehrsgemeinschaft. Die Anzahl der zulässigen Sitz- und
Stehplätze ist für jeden Bustyp eigens festgelegt und genehmigt. Die
Berechnung der Stehplätze erfolgt dabei bundesweit einheitlich gemäß der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Die Überwachung, dass die
zulässige Auslastung nicht überschritten wird, ist Aufgabe des
Fahrpersonals. Das die Beförderungssituation dennoch als unzureichend
wahrgenommen wird, liegt oftmals auch am Verhalten der Schüler selbst –
freie Sitzplätze werden mit Taschen reserviert oder es wird nicht im
Mittelgang bis hinten nachgerückt. Größere Schulstandorte werden zudem mit
mehreren Bussen/Linien bedient, welche in zeitlichem Abstand zueinander
verkehren und deren Gesamtkapazität dem Bedarf entsprechen. Da viele Schüler
die ersten Busse bevorzugen, sind diese entsprechend hoch ausgelastet.
Wohingegen die anschließenden Busse meist sogar noch freie Sitzplätze
bieten. |
| Warum kann der Bus nicht auch dort halten wo auch der Schulbus hält? |
Hier müssen wir vorab auf den Unterschied
zwischen dem „reinen Schulbus“ (freigestellter Schülerverkehr) und der
Beförderung von Schülern in öffentlichen Buslinien (ÖPNV) eingehen.
Grundsätzlich findet die Beförderung von Schülern sowohl mit Schulbussen,
die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen, als auch im allgemeinen
Linienverkehr, der allen ÖPNV-Nutzern zur Verfügung steht, statt. Die
Beförderung von Grundschülern erfolgt meist mittels der Schulbusse, welche
durch die jeweiligen Gemeinden eingesetzt werden. Somit obliegt hier die
Linienplanung und Haltestelleneinrichtung der Gemeinde. |
| Wieso muss ich für mein Kind ab der 11. Klasse selber die Fahrkarte zahlen? |
| Im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) ist folgendes geregelt: Bis zur 10. Jahrgangstufe werden die Kosten durch den jeweils zuständige Aufgabenträger (z.B. Landratsamt) übernommen. Ab der 11. Jahrgangstufe müssen die Eltern einen Teil der Kosten selbst tragen. Übersteigen diese Kosten für die notwendige Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von z.Zt. 395 Euro im Schuljahr, kann der Differenzbetrag erstatten werden. Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe benötigen daher eine Fahrkarte. Je nach Schulart bieten sich hier ermäßigte Schülermonats- oder wochkarten an. Diese Fahrkarten können direkt beim Busfahrer gekauft werden vorausgesetzt der Schüler/in ist im Besitz einer Berechtigungskarte auf der eine Schulbesuch bzw. eine Ausbildung bescheinigt ist. |
| Link: Häufig gefragte Umsteigeverbindungen |