Link: Allgemeine Infos zur Verkehrsgemeinschaft (Anzahl Linien etc)
Häufige Fragen:
Wieso gibt es nicht für jedes Kind einen Sitzplatz?
An dieser Stelle möchten wir Herrn Minister Zeil zitieren (Antwortschreiben an MdL Neumeyer vom 04.04.09), der diesbezüglich Stellung bezog: „Teilweise wird eine gesetzliche Sitzplatzgarantie im Rahmen der Schülerbeförderung gefordert. Die damit einhergehende Abschaffung von Stehplätzen ist im ÖPNV organisatorisch und kostentechnisch kaum durchführbar. Wegen des stark wechselnden Fahrgastaufkommens müssten von den Unternehmern für die kurzen Spitzenzeiten ständig große Fahrzeug-Reservekapazitäten vorgehalten werden, was letztlich zu einer erheblichen Verteuerung der Fahrpreise im ÖPNV führen würde.“
 

 Die Busse sind zu voll. Wer kontrolliert die Auslastung?

Regelmäßige Kontrollen der Linienbusse werden von mehreren Stellen durchgeführt – durch die Polizei, das Landratsamt und Mitarbeitern der Verkehrsgemeinschaft. Die Anzahl der zulässigen Sitz- und Stehplätze ist für jeden Bustyp eigens festgelegt und genehmigt. Die Berechnung der Stehplätze erfolgt dabei bundesweit einheitlich gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Die Überwachung, dass die zulässige Auslastung nicht überschritten wird, ist Aufgabe des Fahrpersonals. Das die Beförderungssituation dennoch als unzureichend wahrgenommen wird, liegt oftmals auch am Verhalten der Schüler selbst – freie Sitzplätze werden mit Taschen reserviert oder es wird nicht im Mittelgang bis hinten nachgerückt. Größere Schulstandorte werden zudem mit mehreren Bussen/Linien bedient, welche in zeitlichem Abstand zueinander verkehren und deren Gesamtkapazität dem Bedarf entsprechen. Da viele Schüler die ersten Busse bevorzugen, sind diese entsprechend hoch ausgelastet. Wohingegen die anschließenden Busse meist sogar noch freie Sitzplätze bieten.
 

Warum kann der Bus nicht auch dort halten wo auch der Schulbus hält?

Hier müssen wir vorab auf den Unterschied zwischen dem „reinen Schulbus“ (freigestellter Schülerverkehr) und der Beförderung von Schülern in öffentlichen Buslinien (ÖPNV) eingehen. Grundsätzlich findet die Beförderung von Schülern sowohl mit Schulbussen, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen, als auch im allgemeinen Linienverkehr, der allen ÖPNV-Nutzern zur Verfügung steht, statt. Die Beförderung von Grundschülern erfolgt meist mittels der Schulbusse, welche durch die jeweiligen Gemeinden eingesetzt werden. Somit obliegt hier die Linienplanung und Haltestelleneinrichtung der Gemeinde.
Der allgemeine Linienverkehr unterliegt anderen Gesetzgebungen, welche eine Genehmigung des Fahrplans inkl. der bedienten Haltestellen durch die jeweilige Bezirksregierung vorschreiben. Da das Liniennetz im ÖPNV zudem sehr eng aufeinander abgestimmt ist, besteht hier eine geringere Flexibilität bzgl. Linienverlauf und Haltestelleneinrichtung im Vergleich zu reinen Schulbussen. 
 

Wieso muss ich für mein Kind ab der 11. Klasse selber die Fahrkarte zahlen?
Im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) ist folgendes geregelt: Bis zur 10. Jahrgangstufe werden die Kosten durch den jeweils zuständige Aufgabenträger (z.B. Landratsamt) übernommen. Ab der 11. Jahrgangstufe müssen die Eltern einen Teil der Kosten selbst tragen. Übersteigen diese Kosten für die notwendige Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von z.Zt. 395 Euro im Schuljahr, kann der Differenzbetrag erstatten werden. Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe benötigen daher eine Fahrkarte. Je nach Schulart bieten sich hier ermäßigte Schülermonats- oder wochkarten an. Diese Fahrkarten können direkt beim Busfahrer gekauft werden vorausgesetzt der Schüler/in ist im Besitz einer Berechtigungskarte auf der eine Schulbesuch bzw. eine Ausbildung bescheinigt ist.
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