vom Landkreis bezuschusste Jahreskarte zu Euro 180,00 pro Jahr
vom Bezug ausgeschlossen sind Personen, die jünger als 18 Jahre sind und Personen, die unter das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs fallen bzw. Anspruch auf Kostenerstattung nach Art.3, Abs. 2, des Gesetztes über die Kostenfreiheit des Schulweges oder einen anderen gesetzlichen Ersatzanspruch haben.
personenbezogenes Ticket - nicht übertragbar
gültig ab 9:00 Uhr
gültig für das gesamte Verkehrsgebiet der VLD in Bus und Rufbus
nicht gültig in den Zügen der DB und Waldbahn
Antragsformular im Internet (PDF) (Datenschutzhinweise) oder in der Geschäftsstelle der VLD erhältlich
den Antrag im Original ausgefüllt an die Geschäftsstelle der VLD zurück
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