vom Bezug ausgeschlossen sind Personen, die jünger als 18 Jahre sind und Personen, die unter das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs fallen bzw. Anspruch auf Kostenerstattung nach Art.3, Abs. 2, des Gesetztes über die Kostenfreiheit des Schulweges oder einen anderen gesetzlichen Ersatzanspruch haben.
personenbezogene Fahrkarte - nicht übertragbar - Jahreskarte mit Lichtbild
gültig für eine eingetragene Beförderungsstrecke
6 Monate zahlen - 6 Monate frei - Jahreskarte auf Antrag - orientiert sich an die Vario-Monatskarte der VLD - der Fahrpreis wird die 1. sechs Monate eingezogen - in der 2. Jahreshälfte fährt man mit dem Umwelt-Pendlerticket umsonst.
gültig für das Verkehrsgebiet der VLD in Bus und Rufbus
nicht gültig in den Zügen der DB und Waldbahn
Antragsformular im Internet (PDF) (Datenschutzuhinweise) oder in der Geschäftsstelle der VLD erhältlich
den Antrag im Original ausgefüllt an die Geschäftsstelle der VLD zurück
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